Allgemeine Veranstaltungsbedingungen (AVB)

für Seminare, Workshops, Schulungen und andere Veranstaltungen von Software Quality Experts

Allgemeines

Veranstalter ist Software Quality Experts GmbH, 4222 Langenstein, Fliederstraße 8,  Tel. +43-676-3764707, E-Mail: info@software-quality-experts.com.

Der Veranstalter nutzt gegebenenfalls Veranstaltungsflächen aufgrund eines Mietvertrages mit dem Besitzer der Veranstaltungsräume.

Jeder Teilnahme bei Veranstaltungen liegen diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen zugrunde sowie die Bedingungen des jeweiligen Vermieters der Veranstaltungsräume. Letztere sind auf Anfrage beim Veranstalter erhältlich.

Mit der Anmeldung und Teilnahme an Veranstaltungen akzeptieren Sie diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen.

Zusätzlich zu diesen AVB gelten für Inhouse-Veranstaltungen auch nachrangig die AGB von Software Quality Experts.

Anmeldung

Die Anmeldung kann schriftlich per Brief oder per E-Mail erfolgen. Sofern der Veranstalter aufgrund der Daten auf der Anmeldung davon ausgehen kann, dass die unterzeichnete Person über eine entsprechende Befugnis zur Anmeldung verfügt, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, die Rechtsgültigkeit der Unterschrift explizit zu prüfen.

Anmeldungen per Brief sind mit dem Einlangen beim Veranstalter verbindlich. Anmeldungen per E-Mail sind verbindlich, wenn die Anmelde-E-Mail beim Veranstalter eintrifft und von diesem eine Bestätigung der Anmeldung abgesandt wurde.

Mit der verbindlichen Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen als verbindlich an. Er steht dafür ein, dass auch die eventuell von ihm ersatzweise geschickten Personen sowie die gegebenenfalls auf der Veranstaltung von ihm beschäftigten Personen den gesamten Vertrag erhalten.

Wenn es nicht ausdrücklich in der Veranstaltungsbeschreibung anders angegeben ist, sind Anmeldungen zu einer Veranstaltung jederzeit möglich.

Alle im Rahmen der Anmeldung erfassten Daten werden unter Beachtung des Datenschutzgesetzes elektronisch verarbeitet.

Absage, Nichtteilnahme, Umbuchung, Verschiebung

Sofern auf der Anmeldung oder in der Veranstaltungsbeschreibung nichts anderes geregelt ist, gilt nachstehende Regelung:

Wenn eine Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt wird, hat der Teilnehmer das Recht auf Rückerstattung bereits bezahlter Teilnahmebeträge in voller Höhe. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Rückerstattung, Preisminderung oder Schadenersatz besteht nicht.
Veranstaltungen können vom Veranstalter z.B. im Falle eines Trainer-Ausfalls oder anderen unvorhersehbaren Situationen auch als Online-Schulungen (Webinare) durchgeführt werden. Sofern eine Veranstaltung, die vorher als Präsenzveranstaltung gebucht wurde, dann aus Gründen, die beim Veranstalter liegen, als Online-Veranstaltung abgehalten wird, erhalten die betroffenen Teilnehmer 15% Sonder-Rabatt auf den jeweiligen bezahlten Veranstaltungspreis. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Rückerstattung oder Schadenersatz besteht nicht.

Veranstaltungen können vom Veranstalter aus bestimmten Gründen auch verschoben werden (örtlich oder zeitlich).
Im Falle einer örtlichen Verschiebung in einem Umkreis von bis zu 50km gegenüber dem ursprünglichen Veranstaltungsort oder einer Verschiebung um bis zu 24 Stunden besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, Preisminderung oder Schadenersatz. In Falle einer zeitlichen Verschiebung um mehr als 24 Stunden oder örtlichen Verlegung von mehr als 50km gegenüber dem ursprünglichen Veranstaltungsort besteht ein Anspruch auf Preisminderung in der Höhe von 15% auf den jeweiligen bezahlten Veranstaltungspreis oder auf Ausstellung eines ab Ausstellung 6 Monate gültigen Gutscheins in der Höhe des bezahlten Seminarpreises.
Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Rückerstattung oder Schadenersatz besteht nicht. Diese Regelungen gelten auch im Falle von Höherer Gewalt oder Epidemien, sofern nicht gesetzlich zwingend eine anderer Regelung anzuwenden ist.

Stornierungen durch den Auftraggeber bzw. Teilnehmer müssen grundsätzlich rechtsgültig unterfertigt schriftlich oder per Fax bzw. E-Mail (mit einer Lesebestätigung von Software Quality Experts) an die auf der Web-Site angegebenen Adressen von Software Quality Experts durchgeführt werden.
Bei einer Absage der Teilnahme an einem öffentlichen Seminar bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird keine Stornogebühr verrechnet. Bei einer Absage bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 20% in Rechnung gestellt. Bei einer Absage bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% in Rechnung gestellt. Danach werden 100% der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.

Bei beauftragten Inhouse-Seminaren werden bei einer Stornierung bis 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn nur die bis dahin für Software Quality Experts entstanden nicht mehr stornierbaren Kosten (z.B. für Flugbuchungen, Räumlichkeiten, Hotel) verrechnet. Bei einer Absage bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Seminargebühr zuzüglich nicht mehr stornierbarer Kosten in Rechnung gestellt. Danach werden 100% der Seminargebühr in Rechnung gestellt. Wenn ein Inhouse-Seminar vom Auftraggeber verschoben wird, werden je Verschiebung 50% der vorher genannten Stornogebühren zuzüglich nicht mehr stornierbarer Kosten (je nach Zeitpunkt der Verschiebungsbekanntgabe) zusätzlich zum vereinbarten Seminarpreis verrechnet.
Bei Ausfall eines Teilnehmers kann vor Beginn des Seminars ohne Verrechnung von Mehrkosten ein anderer Teilnehmer benannt werden.

Der Veranstalter kann einzelnen Teilnehmern oder Ausstellern jederzeit die Teilnahme an der Veranstaltung untersagen und die Buchungen einzelner Teilnehmer, Sponsor, Partner oder Aussteller stornieren ohne dass es einer speziellen Begründung bedarf.
Der stornierte Teilnehmer, Sponsor, Partner oder Aussteller erhält vom Veranstalter seine bereits bezahlten Beträge in voller Höhe zurück. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter.

Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes angegeben ist, verstehen sich alle Preise exkl. der gesetzlichen Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer.

Die in Rechnung gestellten Beträge sind prompt nach Erhalt der Rechnung, in jedem Fall (auch bei kurzfristiger Anmeldung) spätestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug fällig.

Beanstandungen der Rechnung können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserteilung schriftlich gegenüber dem Veranstalter erfolgen.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 7% über dem EURIBOR fällig.

Haftung

Der Veranstalter haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Übernahme einer schriftlichen Garantie oder bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und im Fall der Übernahme einer schriftlichen Garantie ist der Schadensersatzanspruch jedoch auf solche vorhersehbaren Schäden beschränkt, deren Eintritt durch die wesentliche Vertragspflicht beziehungsweise die übernommene Garantie verhindert werden sollte. In jedem Fall ist der Schadenersatzanspruch – soweit gesetzlich zulässig – auf eine Höhe von insgesamt EUR 5.000,- beschränkt.

Die Veranstaltungsräumlichkeiten werden durch Mitarbeiter des Veranstalters im für derartige Veranstaltungen üblichen Ausmaß kontrolliert und überwacht. Außerhalb der Veranstaltungszeiten sowie in den Pausen sind alle persönliche Unterlagen und Gegenstände durch den Teilnehmer mitzunehmen bzw. selbst unter Verschluss zu stellen. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Verluste und Beschädigungen.

Leistung und Nicht-Leistung

Sofern in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung oder im Angebot nichts anderes angegeben ist, gilt nachstehende Regelung:

Die Teilnahmegebühren beinhalten den Seminarbesuch, die Kosten für die Teilnehmerunterlagen sowie Pausenerfrischungen und Mittagsverpflegung. Sofern es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, ist auch die Raummiete und die zur Abhaltung erforderliche Veranstaltungsausstattung im Preis enthalten.

Nicht enthalten sind Kosten für eventuelle Zertifizierungen durch Dritte, Reisekosten der Teilnehmer, Unterkunft oder sonstige Kosten der Teilnehmer.

Die Veranstaltungen werden grundsätzlich mit den in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung angegebenen Form und Inhalten durchgeführt. Änderungen, die sich aufgrund von Aktualisierungen oder Weiterentwicklungen der Veranstaltungen oder aus organisatorischen Gründen ergeben, bleiben vorbehalten.

Inhouse-Veranstaltungen

Wenn eine Veranstaltung Inhouse angeboten und bestellt wird, ist ausschließlich die Teilnahme von Mitarbeitern des Auftraggebers gestattet.

Wenn trotzdem von Personen, die nicht Mitarbeiter des Auftraggebers sind, an der Veranstaltung teilnehmen, wird vom Veranstalter für jeden Teilnehmer, der nicht Mitarbeiter des Auftraggebers ist, zusätzlich zum Inhouse-Preis des Auftraggebers noch der normale Teilnehmerpreis wie bei einer öffentliche Durchführung dieser Veranstaltung an den Auftraggeber verrechnet.

Widerrufsrecht für Endverbraucher gemäß Konsumentenschutzgesetz

(Unternehmen, Freiberufler und sonstige Selbständige sind vom Widerrufsrecht
ausgeschlossen)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die

Software Quality Experts GmbH
Fliederstraße 8
4222 Langenstein
Telefon +43-676-3764707
E-Mail office@software-quality-experts.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über
Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen,
so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem
Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses
Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang
der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns
eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei
der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben.

Sonstige Bestimmungen

Alle im Rahmen der Veranstaltung bereitgestellten Unterlagen (sowohl gedruckte als auch elektronische) dienen ausschließlich dem persönlichen Gebrauch des Teilnehmers. Die Übersetzung, Nachdruck, Vervielfältigungen, Weitergabe und anderer gemäß Urheberrechtsgesetz durch den Eigentümer zustimmungspflichtige Verwertungen sind (auch auszugsweise) ohne schriftliche Zustimmung von Software Quality Experts nicht gestattet.

Alle Rechte an Unterlagen bleiben bei Software Quality Experts bzw. dem jeweiligen sonstigen Rechte- Eigentümer der Unterlagen.

Im Rahmen der gesamten Veranstaltung ist es grundsätzlich nicht gestattet, Werbung zu betreiben oder Werbematerial auszulegen, sofern dies nicht schriftlich mit dem Veranstalter anders vereinbart wurde.

Der Veranstalter ist berechtigt, bei Bedarf Fotografien, Zeichnungen sowie Film- und Videoaufnahmen vom Veranstaltungsgeschehen und von Personen auf der Veranstaltung anzufertigen oder anfertigen zu lassen und für Image- und Werbezwecke (z.B. Flyer, Folder, Web-Sites, Artikel, Broschüren, Bücher, Messen, Messestände, Give-Aways, etc.) oder Presseveröffentlichungen zu verwenden.

Schriftliches Feedback, welches im Rahmen der Veranstaltung von den Teilnehmern abgegeben wird, darf vom Veranstalter zu Marketing-Zwecken verwendet werden, sofern vom Teilnehmer nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Die Vertragsparteien verzichten einvernehmlich, diese Vereinbarung, aus welchem Grund auch immer, anzufechten.

Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Der Verzicht auf dieses Formerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich erklärt werden.

Die Vertragsparteien vereinbaren darüber hinaus ausdrücklich, dass eventuelle Rechtsnachfolger an die Rechte und Verpflichtungen aus diesem Vertrag gebunden werden.

Es ist ausschließlich der deutsche Text dieses Vertrags verbindlich. Eventuelle Übersetzungen sind nicht verbindlich.

Verjährung: Ansprüche gegen den Veranstalter verjähren 6 Monate ab dem Schlusstag der jeweiligen Veranstaltung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ungültig sein, so bleibt gleichwohl dieser Vertrag im Übrigen gültig. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung des Vertrags durch eine sinngemäße, wirksame Bestimmung zu ersetzen, mit der der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck der ungültigen Bestimmung am ehesten erreicht wird.

Sollten sich bei der Durchführung dieses Vertrags ergänzungsbedürftige Lücken zeigen, so verpflichten sich die Vertragsparteien, diese so auszufüllen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.

Durch vom Vertrag abweichendes Verhalten werden weder vereinbarte Rechte und Pflichten verändert oder aufgehoben, noch neue Rechte und Pflichten begründet.

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten in Erfüllung dieses Vertrags und aus diesem Vertrag wird das zuständige Gericht in Linz/Österreich vereinbart.

Die Vertragsparteien vereinbaren ausschließlich die Anwendung österreichischen Rechts.